Bald Schulungspflicht für Bauschaumdosen

06.08.2021

Bis zum 24. August 2023 müssen Handwerk und Industrie alle Mitarbeiter schulen, die mit Polyurethan arbeiten. So verlangt es die europäische Chemikalienverordnung REACH. Das PU-Schaum-Infocenter weist darauf hin, dass auch Bauschaumdosen von dieser Schulungspflicht betroffen sind. Die Branche reagiert auf diese neue Verpflichtung mit einem gemeinsamen Schulungsangebot. So soll es für einfache Anwendungen Online-Schulungen geben.

Diese bereitet der Verband der Europäischen Kleb- und Dichstoffindustrie (FEICA) zusammen mit den europäischen Industrieverbänden der Diisocyanathersteller zurzeit vor. Zusätzlich will die Organisation Material für individuelle Präsenz-Schulungen anbieten. Das Angebot wird voraussichtlich ab Februar 2022 zur Verfügung stehen.

Erste Informationen dazu gibt es auf der Homepage der Feica (https://www.feica.eu/our-priorities/safe-use-diisocyanates). Hier stehen Merkblätter in acht europäischen Sprachen zum Download bereit. Bereits im Februar 2022 greift die Vorschrift, dass alle Produkte mit einer Gesamtkonzentration an monomerem Diisocyanat von mehr als 0,1 Prozent mit einem Hinweis auf dem Etikett gekennzeichnet sein müssen, der auf den Schulungsbedarf hinweist.

Laut REACH sind alle gewerblichen und industriellen Verwender der betroffenen PU-Produkte verpflichtet, an einer solche Schulung teilzunehmen und mit einer Prüfung abzuschließen. Die Arbeitgeber müssen dokumentieren, dass ihre Mitarbeiter die Sicherheitsschulungen erfolgreich absolviert haben. Die Unterweisungen sind von einem Experten für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durchzuführen.

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