KfW-Mittel für die Gebäudesanierung drastisch gekürzt

29.07.2022

Von einem auf den anderen Tag reduziert die Bundesregierung die Förderungen für die energetische Gebäudesanierung. Die deutlich niedrigeren Fördersätze der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gelten bereits ab dem 28. Juli. Bauherren, die Einzelmaßnahmen mit Hilfe der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördern lassen wollten, haben minimal länger Zeit. Für sie gilt eine Übergangsfrist bis einschließlich Sonntag, 14. August. In diesem Zeitraum kann nur ein Antrag pro Antragsteller gestellt werden.

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